Auch der Abschluss der IG Metall Baden-Württemberg ist eine Nullnummer

Die IG Metall Baden-Württemberg und der Arbeitgeberverband Südwestmetall haben sich auf die Übernahme von Teilen des Pilotabschlusses aus Nordrhein-Westfalen verständigt. So werden die gekündigten Tarifverträge unverändert wieder in Kraft gesetzt. Da es in Baden-Württemberg bereits bessere Regelungen zu Kurzarbeit gibt, wird hier nichts übernommen. Nur die Regelungen zu Kinderbetreuung werden übernommen. So können nun auch Eltern mit Kinder zwischen 9 und 12 Jahren (Grenze davor war bei 8 Jahren) die Option 8 freie Tage zusätzlich in Anspruch nehmen, wenn sie auf das tarifliche Zusatzentgelt verzichten, sowie weitere 5 freie bezahlte Tage, die allerdings bis Ende März nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen genommen werden können. Außerdem kann betrieblich vereinbart werden, dass es eine verpflichtende Nutzung von 6 freien Tagen statt dem tariflichen Zusatzentgelt gibt, welches 27,5 Prozent eines monatlichen Einkommens beträgt. Auch dieser Abschluss ist eine Nullnummer.

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