Berliner Kitastreik verboten

Es hätte die wichtigste Klassenauseinandersetzung des Herbstes 2024 in Berlin werden sollen: der Streik der Kita-Erzieherinnen. Es geht um die ca. 7600 Kolleg*innen, die als pädagogisches Fachpersonal für jene 282 Kitas arbeiten, die Eigenbetriebe des Berliner Senats sind. Die Kolleg*innen betreuen ca. 35.000 Kinder. 91,7% von ihnen hatten für den Streik gestimmt. Nun wurde er verboten.

Nach zwei Warnstreiks und etlichen Gesprächsangeboten an den Senat wollten die Kita-Beschäftigten Angang Oktober 2024 in den Streik treten. Sie wollten für einen „Tarifvertrag für pädagogische Qualität und Entlastung“  kämpfen, der eine bessere Betreuung der Kinder festschreiben hätte sollen. Der Tarifvertrag hätte dann zusätzlich zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) gegolten, der noch bis zum 31. Oktober 2024 läuft. Wenn in diesem Tarifvertrag Entlastung samt Konsequenzenmanagement erkämpft worden wäre, dann hätten die Beschäftigten in den freien Kita-Trägern und in anderen Bundesländern das möglicherweise auch gefordert, und die ganze Branche wäre umgekrempelt worden, das war die Idee: einen Leuchtturmtarifvertrag  zu erkämpfen.

Dass der Streik verboten werden konnte ist ein trauriges Zeugnis dafür, wie restriktiv und damit letztlich undemokratisch das deutsche Streikrecht ist. Abgesehen davon, dass es nicht gestattet ist individuell und ohne Gewerkschaft zu streiken, ist es auch verboten für politische Forderungen zu streiken. Es gibt aber noch mehr, womit Arbeitgeber und Justiz einen Streik verhindern können. Im Fall des Kitastreiks konnte der Senat eine einstweilige Verfügung erwirken und das Landesarbeitsgericht hat in zweiter (und letzter) Instanz bestätigt, dass der Streik angeblich gegen die Friedenspflicht verstoße. Friedenspflicht besteht, wenn ein Tarifvertrag abgeschlossen ist: Es darf nicht über Forderungen verhandelt werden, die in einem laufenden Tarifvertrag geregelt sind. Im Fall des Kitastreik wäre das der Tarifvertrag der Länder. In den Verhandlungen zu diesem Tarifvertrag der Länder wurde über Regenerationstage als Ausgleich für Personalmangel verhandelt. Alleine dass darüber verhandelt wurde reiche aus, damit das Thema Regenerationstage nicht in einem neuen Tarifvertrag verhandelt werden darf, so offenbar der Standpunkt der Richterin.

Um dieses Urteil anzufechten kann nicht einfach in Revision gegangen werden, sondern es müsste ein neues Verfahren angestrengt werden, das könnte bis zu zwei Jahre dauern.

“Bessere Bedingungen wurden immer erkämpft, indem bestimmte Regeln auch überschritten worden. Man ist nicht vorwärts gekommen, indem man sich immer an alles gehalten hat, was einem vorgegeben wurde, sondern es wurde eben immer wieder bewusst überschritten und erst dann ist es gelungen, auch was zu erreichen.” (aus dem Video)

Unterstützer*innengruppe auf Instagram: berlin_workers_support

Das Video entstand im Rahmen unserer Workshopreihe “How to Streikvideo?”.

Video:

deutsch | 13 min | 2024 |

https://de.labournet.tv/berliner-kitastreik-verboten

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