Zuerst veröffentlicht am 21. April 2020 hier: http://arbeiterinnenmacht.de/2020/04/21/mahle-pandemie-trifft-sparprogramm/
Von der Ausbreitung des Corona-Virus ist auch der Zulieferer Mahle betroffen. Als global agierender Konzern auf fünf Kontinenten war es wenig verwunderlich, dass man von dieser Pandemie genauso erfasst wurde wie viele andere Konzerne aus der Autoindustrie. So gibt es alleine in der Stadt Wuhan, die am Anfang besonders stark betroffen war, zwei Werke. Darüber hinaus befinden sich drei weitere in der Provinz Hubei. Hier wurden von der Geschäftsführung (GF) nach dem erstmaligen Ausbruch recht schnell Reisewarnungen erlassen und an die Beschäftigten appelliert, nicht mehr in diese Region zu reisen und auf Videokonferenzen umzusteigen.
Schleppende Kommunikation
Nachdem sich jedoch das Virus immer weiter ausbreitete, war klar, dass es weitere Beschränkungen geben wird. Allerdings verlief hierbei die Kommunikation seitens der Geschäftsführung sehr schleppend. Man informierte die Beschäftigten zwar in regelmäßigen Abständen, allerdings erfolgte dies ausschließlich über eine Kommunikationsplattform im Intranet, auf die nicht jedeR Zugriff hat. Wer sich dort nicht angemeldet hat oder, wie es bei den allermeisten Beschäftigten in den Produktionswerken der Fall ist, erst gar keine Mailadresse für die Registrierung für diese Plattform besitzt, musste sich auf die Informationsbereitschaft des/r jeweiligen Vorgesetzten verlassen. Mehr als Aushänge mit den allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln folgte zunächst nicht.
Erst als die ersten bestätigten Infektionsfälle mit dem Corona-Virus in der Konzernzentrale in Stuttgart und anderen Standorten in der Nähe der Landeshauptstadt auftraten, wurde dies geändert. Innerhalb eines Tages waren hier große Bereiche wie ausgestorben, da fast alle Beschäftigten ins Home Office bzw. mobil arbeiten gingen. Nach weiteren ca. 1,5 Wochen entschied der eigens eingerichtete Krisenstab, dass der Betrieb vom 23. März bis zunächst 5. April unterbrochen wird, ehe am 31. März Kurzarbeit mit dem Betriebsrat in Stuttgart vereinbart und beim Arbeitsamt angemeldet wurde. An den restlichen Standorten in Europa gilt weiterhin die Betriebsunterbrechung bis mindestens 19. April. Auch in Nord- und Südamerika, in Südafrika und Indien gilt seit dem 31. März eine Betriebsunterbrechung. In China hingegen wurden der Hauptsitz der Mahle Holding und das Forschungszentrum in Shanghai bereits ab dem 10. Februar wieder schrittweise geöffnet. Inzwischen hat rund die Hälfte aller chinesischen Werke wieder den Betrieb aufgenommen, Ausnahmen bilden nur noch die in der Provinz Hubei. In Japan und auch in Südkorea wird ebenfalls wieder produziert, wenn auch unter eingeschränkten Bedingungen ähnlich wie in China.
Gleiches Recht für alle?
Doch nicht in allen Werken einigte man sich so schnell wie in der Konzernzentrale in Stuttgart. Dazu zwei Beispiele: Zwar gibt es etwa in den Werken in Lorch und Neustadt an der Donau ebenfalls Kurzarbeit, allerdings mit unterschiedlichen Zeiträumen und zu unterschiedlichen Bedingungen. Die Beschäftigten in Lorch erhalten zwar weiter die tariflichen Zahlungen (Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld bis 80,5 % vom Nettolohn), die Kurzarbeit wurde jedoch bis zum 31. März 2021 (!), also für ein ganzes Jahr, beim Arbeitsamt angemeldet.
Begründet wurde der extrem lange Zeitraum damit, dass man seit Jahresbeginn Beschäftigungsprobleme habe und durch die Pandemie nicht absehbar sei, welche Folgen daraus resultieren. Das Arbeitsamt argumentierte außerdem, dass es einfacher wäre, einmal für einen längeren Zeitraum als zweimal für kürzere Zeiträume Kurzarbeit zu beantragen. Das sind allerdings nur Scheinargumente. In Wirklichkeit geht es um etwas anderes. Die Geschäftsführung will einen so langen Zeitraum nutzen, um härtere Maßnahmen in aller Ruhe, also wenn die Beschäftigen nicht im Betrieb und vereinzelt sind, vorbereiten zu können.
In Neustadt an der Donau wiederum wurde Kurzarbeit vom 6. April bis 30. Juni angemeldet und hierbei der bayerische Tarifvertrag unterlaufen. Dort erhalten die Beschäftigten nur das gesetzliche Kurzarbeitergeld zwischen 60 und 67 % des Nettolohns ohne Aufzahlung, obwohl dies laut Tarifvertrag durchaus möglich wäre, da auch der IG Metallbezirk Bayern sowie der Arbeit„geber“Innenverband VBM diese Regelung in den Tarifvertrag aufgenommen haben. Angeblich hatte die dortige Personalleitung das so begründet: Hätte man statt Kurzarbeit 21 Tage Urlaub bzw. Überstunden für die Belegschaft für den Monat April zahlen müssen, wäre der Standort pleite gewesen. Das ist allerdings eine merkwürdige Behauptung, da Mahle als Konzern insgesamt über Kapital verfügt und nicht jeder einzelne Standort für sich. Jeder Standort muss für jede Ausgabe dies bei der Zentrale beantragen und dann wiederum alle Erträge abführen.
Doch längst nicht für alle gilt auch tatsächlich, dass sie zu 100 % in Kurzarbeit geschickt werden: Je nach dem, wie die/der jeweilige Vorgesetzte in Absprache mit dem Betriebsrat entscheidet, wird ein Teil der Belegschaft herangezogen, damit die Produktion weiter läuft und Umsatz gemacht wird. Zudem ist es möglich, dass Beschäftigte, die an wichtigen und zeitkritischen Kundenprojekten arbeiten, von eben dieser Kurzarbeit ebenfalls ausgenommen werden können (z. B. IngenieurInnen, technische ZeichnerInnen, Beschäftigte aus dem Controlling …). Diese werden dann als „Notbesetzung“ eingesetzt und arbeiten zumeist im Home Office.
Was kommt, wenn die Pandemie abflaut?
Was aber auf jeden Fall kommen wird, ist die Zeit, in der sowohl die Produktion wie auch der Verwaltungsbetrieb wieder anlaufen werden. Hierbei entscheidet die Geschäftsführung alleine, wie genau der Produktionsanlauf und die Wiederaufnahme des Verwaltungsbetriebs aussehen sollen. Das kann ein Problem werden.
Bei Mahle läuft seit dem Mai vergangenen Jahres ein Sparprogramm, bei dem global mehrere tausend Arbeitsplätze abgebaut werden sollen und etlichen Werken die Schließung droht. So sollen bis zum Ende diesen Jahres die Werke in Öhringen, Foetz (Luxemburg) und der Werksverbund La Loggia/Saluzzo (Italien) geschlossen werden. Telford (Großbritannien) wurde schon dichtgemacht. Auch außerhalb Europas werden Arbeitsplätze abgebaut, so etwa in Charleston (USA) oder auch in einigen brasilianischen Werken. Nicht zu vergessen die Ankündigung der Geschäftsführung, dass alle Werke des Geschäftsbereichs „Verbrennungsmotoren“ als „kritische Standorte“ gelten.
Der Vorsitzende der Geschäftsführung, Dr. Stratmann, behauptet zwar, sie handele aus Verantwortung für die Belegschaft und Gesellschaft, wenn alle Mitarbeitenden Abstand halten, Kontakte reduzieren und, wo immer möglich, ganz vermeiden. Allerdings sieht man bei den Werken, die fast in Komplettauslastung produzieren, dass es im entscheidenden Moment vor allem um eines geht: die Profite. Das merkt man vor allem dann, wenn er sagt, dass pro Woche Stillstand bei den AutoherstellerInnen eine Million weniger PKWs produziert und dies dann Umsatzverluste in Milliardenhöhe für Mahle bedeuten würde. Bei der Aufforderung, Abstand zu halten, und der Verpflichtung zum Tragen von Masken und Benutzen von Desinfektionsmitteln geht es letztlich nicht um die Gesundheit der Beschäftigten, sondern darum, diese möglichst rasch wieder voll arbeiten zu lassen, also ausbeuten zu können.
Nach dem der Produktionsstillstand in Europa anfangs nur auf zwei Wochen begrenzt war, wurde dieser inzwischen bis zum 19. April verlängert und die Geschäftsführung wird nun jedes einzelne Werk sehr genau unter die berühmte Lupe nehmen, sobald der Betrieb wieder aufgenommen werden soll. Sie wird vermutlich versuchen, manche ohnedies auf der Abschussliste stehende Werke oder Abteilungen gar nicht mehr in Betrieb zu nehmen.
Dafür kann sie die Kurzarbeit ausnutzen, wenn eine lange Laufzeit mit dem jeweiligen Betriebsrat vereinbart worden ist. Wenn das der Fall ist, müssen die Betriebsräte unbedingt sofort die Betriebsversammlungen nachholen, die ausgefallen sind, um die ganze Belegschaft in den Betrieb zu holen. Nicht nur um zu informieren, schon gar nicht um zu jammern, sondern um ein gemeinsames Verteidigungskonzept zu beschließen!
Ein ähnliches Szenario droht in den Stuttgarter Zentralen, wo letztes Jahr der Abbau von 385 Arbeitsplätzen angekündigt worden war. Die so genannten „weichen“ Maßnahmen wie Abfindungen und Altersteilzeit haben bei weitem nicht zu den Zielen der Vorgesetzten geführt. Daher ist zu befürchten, dass das Management in jeder Abteilung entscheidet, wer wieder arbeiten darf und wer nicht. Die einen werden gleich überlastet, die anderen rausgemobbt.
Dagegen hat sich der Betriebsrat in Feuerbach bei Stuttgart gewendet und durchgesetzt, dass die Verteilung der Kurzarbeit in den Abteilungen gleichmäßig sein soll und der Betriebsrat die Listen genehmigen muss. Das ist ein richtiger Schritt, der seitens der Personalleitung auf heftigen Widerstand stieß. Leider haben nur wenige Betriebsratsgremien so gehandelt. Offensichtlich wurde das auch nicht vom Gesamtbetriebsrat oder der IG Metall in diese Richtung koordiniert.
Aber eine echte Kontrolle kann nur funktionieren, wenn die Betriebsratsmitglieder nicht am grünen Tisch Listen bearbeiten, sondern die Abteilungen und deren Vertrauensleute einbeziehen und ihnen die Entscheidungen vorlegen. Auf dieser Grundlage müssen die Beschäftigten und die gewerkschaftlichen Vertrauensleute für die Betriebsräte bindende Beschlüsse fällen, denn letztlich wissen nur sie, was wirklich in jeder Abteilung gespielt wird und was hinter den Argumenten der jeweiligen Vorgesetzten steckt.
Aktiv für unsere Zukunft
In der Corona-Krise zeigt sich wieder einmal, dass die Geschäftsführung leichtes Spiel hat, wenn Betriebsräte jeder für sich handeln, wenn sie einfach der Geschäftsführung nachgeben oder gar verzichten wie in Neustadt.
Es führt aber auch nicht weiter, wenn die Beschäftigten passiv bleiben und höchstens etwas schimpfen. Bald wird die Epidemie vorbei sein und die schönen Appelle an Gemeinsamkeit werden verhallen. Dann wird es seitens der Geschäftsführung heißen, dass Opfer und Einschnitte nötig sind – bei uns.
Es gibt Alternativen zum ständigen Abbau. So ist plötzlich sogar möglich, dass Mahle Atemschutzmasken produziert! Dabei wurde noch letztes Jahr Öhringen verweigert, andere Produkte herzustellen. Dann kam das Signal zum Dichtmachen. Die KollegInnen, die die Idee für Schutzmasken hatten, haben sicher noch andere Ideen! Über solche müssen die Beschäftigten entscheiden, die Betriebsräte und Vertrauensleute – dann gibt es eine Zukunft für Öhringen und die anderen bedrohten Arbeitsplätze! Schluss mit dem Abbaukurs der Geschäftsführung!
Die Vertrauensleute, Betriebsräte und die IG Metall müssen in den arbeitenden Werken Abteilungs- und Belegschaftsversammlungen organisieren. In den Betrieben, die stillstehen, können diese auch online durchgeführt werden. Dabei muss darüber diskutiert werden, wie die laufenden und kommenden Angriffe, wie der drohende massive Personalabbau im gesamten Konzern – also nicht nur in Deutschland, sondern weltweit – bekämpft werden können. Angesichts des Kürzungsprogramms des Konzerns werden Besetzungen betroffener Werke und Solidaritätsstreiks in allen anderen notwendig werden. Darauf müssen die Beschäftigen vorbereitet werden, dafür müssen klassenkämpferische GewerkschafterInnen Druck machen.
Der einzige Ausweg ist, sich jetzt schon auf Widerstand vorzubereiten – bei Mahle und anderswo!