Reallohnverlust verhindern: 1000 Euro mehr und automatischer Inflationsausgleich!

Statement der ver.di Betriebsgruppe der FU Berlin zur TVL-Runde:

Am 13. Juli 2023 hatte die Mitgliederversammlung der ver.di-Betriebsgruppe Freie Universität Berlin ein Positionspapier zur TV-L-Tarifrunde 2023 diskutiert und verabschiedet. Auf dieser Basis hat die Mitgliederversammlung am 24.08.2023 nun die folgenden Forderungsvorschläge für die Tarifrunde zur Diskussion in der Gewerkschaft beschlossen.

1. Reallohn sichern!

Nach dem heftigen Reallohnverlust der vergangenen Jahre brauchen wir eine kräftige tabellenwirksame Entgelterhöhung, die das ausgleicht und insbesondere die überproportionale Belastung niedrigerer Einkommen durch Inflation, hohe Energiepreise sowie Mieten berücksichtigt. Die Betriebsgruppe hält hier den Vorschlag der ver.di-Landesfachkommission Hochschulen von Nordrhein-Westfalen für eine tabellenwirksame Entgelterhöhung von mind. 1000 Euro pro Monat für angemessen, da damit einerseits der Reallohn für alle Entgeltgruppen gesichert wird, aber andererseits die Schere zwischen niedrigen und hohen Entgeltgruppen nicht größer wird. Sozialversicherungsfreie Einmalzahlungen als „Ersatzlohn“ („Inflationsausgleichsprämie“) lehnen wir ab, da sie sich auf das Tabellenentgelt nicht auswirken und außerdem die Kolleg*innen benachteiligen, die z.B. über die Hausverträge an den TV-L nur „angedockt“ sind und diese Zahlungen nicht erhalten.

Da die Höhe der in Zukunft zu erwartenden Inflation nicht vorherzusagen ist, fordern wir einen automatischen Inflationsausgleich (gleitende Lohnskala), damit der Reallohn mit den steigenden Preisen, die die Beschäftigten in „Echtzeit“ treffen, Schritt halten kann.

2. Schluss mit der prekären Beschäftigung Studierender!

Wir unterstützen die bundesweite TV-Stud-Kampagne für einen Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten an den Hochschulen. In Berlin gibt es zwar schon einen Tarifvertrag, nichtsdestotrotz ist die Lage der studentischen Beschäftigten prekär und sie sind gegenüber TV-L-Beschäftigten benachteiligt. Deshalb fordern wir die Überführung des TV-Stud in den TV-L bzw. TVÖD, um einer Spaltung der Beschäftigten entgegenzuwirken.

3. Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich!

Seit dem 19. Jahrhundert erkämpften die Gewerkschaften kontinuierlich Arbeitszeitverkürzungen. In den 60er- und 70er-Jahren wurde die 40-Stunden-Woche in Tarifverträgen erkämpft. Seitdem – also seit 50 Jahren – stagniert der Kampf um Arbeitszeitverkürzung trotz erheblicher Produktivitäts­zuwächse weitgehend. Es ist höchste Zeit, hier weitere Fortschritte zu erzielen, selbstverständlich bei vollem Lohn- und Personalausgleich.

4. Umweltschutz ermöglichen!

Umwelt- und Klimaschutz ist wichtig, aber man muss ihn auch bezahlen können! Zur Finanzierung entsprechender Maßnahmen im privaten Bereich (Solaranlagen, Fahrrad, Deutschlandticket, umweltbewusste Ernährung usw.) fordern wir eine (ggfs. zweckgebundene) Klimazulage bzw. Klimageld.

5. Keine Zersplitterung der Tariflandschaft: ein Tarifvertrag für Alle!

Die verschiedenen Tarifverträge in Bund, Ländern und Kommunen schwächen die Position der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss überall gelten. Wir brauchen einen gemeinsamen Tarifvertrag für den gesamten Öffentlichen Dienst. Als ersten Schritt dorthin muss die Laufzeit des TV-L an die des TVÖD angepasst werden, d.h. Laufzeit bis zum 31.12.2024.

6. Auszubildende übernehmen!

Viel wird von den Arbeitgebern über „Fachkräftemangel“ gejammert. Gleichzeitig werden vielen der Ausgebildeten keine unbefristeten Stellen angeboten. Wir fordern die grundsätzliche Übernahme aller Auszubildenden in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse.

7. Outsourcing endgültig beenden!

Outgesourctes Personal, Aufgaben und Betriebsteile müssen zurückgeführt werden, insbesondere das Reinigungs- und Sicherheitspersonal. Weitere Privatisierung und Auslagerung von Daueraufgaben müssen verboten werden. Auch hier muss gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

8. Streikrecht für die Einhaltung des Tarifvertrages!

Bei systematischer Verletzung bzw. Nichteinhaltung von Tarifverträgen müssen sich die Beschäftigten mit Streiks wehren dürfen. Im TV-L muss eine Klausel aufgenommen werden, dass bei systematischer Nichteinhaltung des Tarifvertrag keine Friedenspflicht gilt, d.h. es muss gestreikt werden dürfen.

9. Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder

Tarifverträge werden von den Gewerkschaftsmitgliedern erkämpft und mit ihrem Mitgliedsbeitrag finanzieren sie die Gewerkschaftsarbeit sowie die Streikkasse. Deshalb fordern wir 2 Tage zusätzlichen Urlaub für Gewerkschaftsmitglieder und das Recht auf bezahlte Freistellung für Gewerkschaftsarbeit.

https://www.verdi-fu.de/wordpress/2023/08/28/reallohnverlust-verhindern-1000-euro-mehr-und-automatischer-inflationsausgleich/

Leave a comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.