Beitrag der Münchener Gewerkschaftslinken zur Strategiekonferenz 2020
Stand: Oktober 2019
Nach ca. 4 Jahren ver.di-Kampagne Entlastung im Krankenhaus – angefangen mit der Initiative von ver.di KollegInnen an der Berliner Charité im Jahr 2015 – und den bisherigen Abschlüssen von Tarifverträgen und schuldenrechtlichen Abkommen für mehr Personal und andere Maßnahmen zur Entlastung vor allem der Pflegekräfte an 15 Unikliniken, ist es an der Zeit Bilanz zu ziehen und neben den Erfolgen der Kampagne auch die Schwächen dieser herauszuarbeiten.
Zum ersten Mal wurde an der Berliner Charité ein Tarifvertrag für mehr Personal durchgesetzt, zum ersten Mal wurden hier zur Einbeziehung der/Rückkoppelung mit den unterschiedlichen Stationen sog. TarifberaterInnen (eine Art Vertrauensleute) eingesetzt und zum ersten Mal wurden hier neue Kampfformen in die gewerkschaftlichen Streiks eingebaut wie Bettensperrungen und Stationsschließungen über Notdienstvereinbarungen. Dieser Kampf hatte dazu geführt, dass ver.di ca. im Jahr 2017 die Entlastungskampagne initiiert hatte.
Auch wenn Gewerkschaftssekretäre aus dem Fachbereich 3 (Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen) – die vor allem zum sogenannten linken Apparat gehören, – immer wieder betonen, dass diese Abkommen zum ersten Mal in das sog. Direktionsrecht der Klinikleitungen eingreifen, muss man aber auch feststellen, dass – mit der Ausnahme des Uniklinikums Augsburg – die Maßnahmen – vor allem der Personalaufbau – von den Klinikleitungen unterlaufen wurden. Das Konsequenzenmanagement (Sanktionen bei nicht Einhaltung der Abkommen) greift nicht.
Auch wenn der Druck, der aus dieser Kampagne resultierte und weil der Pflegenotstand immer wieder Thema in den Medien war – vor allem im Jahr 2018 -, dazu führte, dass die Große Koalition unter der Führung von Gesundheitsminister Spahn zwei Gesetze verabschiedete. 1. Die Personaluntergrenzenverordnung und 2. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz1 hat sich an der Situation in den Krankenhäusern nichts Wesentliches verändert. Im Gegenteil der Druck auf die Beschäftigten und vor allem auf die Pflegekräfte hat sich landauf landab verschärft.
1. Versäumnis: Verzicht auf branchenweite Tarifauseinandersetzung um mehr Personal im Krankenhaus – stattdessen Kampf einzelner Krankenhäuser in Auseinandersetzung mit „ihrer“ Konzern-/Klinikleitung
Entgegen jeglicher gewerkschaftlicher Erfahrung wurden nicht die Belegschaften aller Krankenhäuser – ob bereits privatisiert oder noch unter öffentlicher Aufsicht – bundesweit in den Kampf um mehr Personal einbezogen, sondern nur eine Handvoll – von den ver.di-Verantwortlichen auserlesenen – Krankenhäuser. So entstand das Problem, dass jede Belegschaft sich isoliert mit „ihren“ Leitungen auseinandersetzen musste. Im Gewerkschaftsjargon wird sowas auch Häuserkampf genannt. Dies hatte den großen Nachteil, dass sich kleinere nicht so erfahrene oder nicht so kampffähige Belegschaften, die dazu noch einen harten Gegner hatten wie z.B. das Amperklinikum in Dachau, das zum Helioskonzern gehört, nur sehr schwer oder gar nicht durchsetzen konnten. Branchenweite Streiks dagegen können schlechter organisierte Belegschaften zum einen mitziehen und haben zum anderen bundesweit eine andere Durchschlagskraft, indem sie bundesweite Tarifverträge, die für alle Krankenhäuser gelten – ob privat, kommunal oder über Landeshaushalte finanziert – durchsetzen können. Die Auswahl der Krankenhäuser wurde von oben festgelegt, Belegschaften wie die am Amperklinikum Dachau, an den Unikliniken Essen und Düsseldorf mussten erst selbst beim Bundesvorstand durchsetzen, dass sie in diese Kampagne mitaufgenommen wurden. Niemand bestreitet, dass es gerade in den sozialen Berufen – wie Pflege, Erziehung etc. – für ver.di schwer ist, Streikmaßnahmen bei den Belegschaften durchzusetzen. Niemand bestreitet, dass der Organisationsgrad in diesen Bereichen auf ein bestimmtes Niveau angehoben werden muss, um überhaupt streik- und kampffähig zu werden. Aber nach ca. 4 Jahren Kampagne sollte eine Struktur aufgebaut werden können – vorausgesetzt man will das auch und setzt sich das auch als Ziel -, um die ganze Branche in den Kampf zu führen. Auch wenn noch nicht alle auf dem gleichen Niveau sind. In keiner Branche, in denen flächenweite Tarifauseinandersetzungen geführt werden, ist dies der Fall.
2. Versäumnis: Keine Kontrolle der kämpfenden Belegschaften über ihren Kampf – von Anfang an bis zum Schluss
Das obige Beispiel
zeigt, dass schon die Auslese der in die Kampagne integrierten
Kranken-häuser allein in den Händen der
Gewerkschaftsverantwortlichen lag.
Negativ illustriert wird die
nicht vorhandene Kontrolle über den Kampf für mehr Personal durch
die Belegschaft am Amperklinikum in Dachau: Die unabhängige
Betriebsgruppe (UBG) hatte durchgesetzt, dass die Belegschaft in die
Entlastungskampagne integriert wurde. Nach einigen gut besuchten
Warnstreiks entschlossen sich die gewerkschaftlich organisierten
Kol-legInnen mit großer Mehrheit dazu, Ende 2017 einen dreitägigen
Durchsetzungsstreik durch-zuführen. Die lokalen
ver.di-Verantwortlichen in München akzeptierten das von der
Konzern-leitung über das Arbeitsgericht München durchgesetzte
Streikverbot und handelten hinter dem Rücken der Belegschaft die
Einführung des TVöD Krankenhäuser mit der Konzernleitung aus.
Mittlerweile ist dies erfolgt: eine Verbesserung der Situation hat
diese Kapitulation der lokalen ver.di-Führung für die Belegschaft
nicht gebracht. Im Gegenteil viele KollegInnen der „alten“
Belegschaft haben aufgrund der zunehmenden Arbeitsbelastung und
psychischen Belastung das Klinikum verlassen. (ausführlicher Bericht
dazu in: Netzwerkinfo der Gewerkschaftslinken extra vom Mai 2018
unter: http://www.labournet.de/gewlinke-info/).
Ein positives Ergebnis stellt der mehrwöchige Durchsetzungsstreik an den Unikliniken Essen und Düsseldorf dar: Zum einen hat die Belegschaft an der Uniklinik Essen mit Hilfe eines Streikkomitees, das alle Bereiche des Klinikums umfasste und den Kampf von Beginn an selbst in die Hand nahm beim Bundesvorstand die Integration in die ver.di Kampagne erreicht. Zum anderen wurden eben alle Bereiche des Klinikums – auch die, die nicht unmittelbar zum Pflegebereich gehören – und auch die Bevölkerung über Solikomitees u.ä. mit in den Kampf einbezogen. Nur so war es möglich diesen mehrwöchigen Streik durchzuhalten und am Ende jeweils 180 neue Stellen – unter Einbeziehung des Krankentransportes und von Azubis – durchzusetzen. Diese Streikkomitees – vor allem am Uniklinikum Essen – hatten den Kampf für mehr Personal unter ihrer Kontrolle durchgeführt, anders als die TarifberaterInnen, die – wie der Name schon sagt – eher die Aufgabe hatten, die Tarifkommission über die Stimmung in den einzelnen Stationen zu informieren und diese zu koordinieren. Bei einer dem Kampf verpflichteten Tarifkommission reicht das auch, bei Tarifkommissionen, die sich nur als Aus-gleich zwischen den Fronten – also zwischen Lohnarbeit und Kapital – sehen, reicht das nicht aus – das vor allem hat die Erfahrung am Amperklinikum in Dachau gezeigt.
Aber auch an den Unikliniken Essen und Düsseldorf hat die Klinikleitung allerlei Tricks angewandt, das Abkommen zu unterwandern – dies aufgrund der Schwäche der Umsetzungsmöglichkeiten im sog. Konsequenzenmanagement.
3. Versäumnis: keine Kontrolle der Beschäftigten über die Sanktionen (Konsequenzen-management) bei Nichteinhaltung der durchgesetzten Tarifverträge oder schulden-rechtlichen Abkommen über mehr Personal in der Pflege und in anderen Stationen – stattdessen entscheiden die Pflegeleitungen
Mit der Ausnahme des Universitätsklinikums Augsburg, wurde bei allen Kliniken – auch an der Charité –, der in den Tarifverträgen und Abkommen vereinbarte Stellenaufbau bis heute nicht durchgesetzt oder nur zu einem geringen Teil.
In den Tarifverträgen/Abkommen wurden zwar mehr oder wenige gute Maßnahmen/Sanktionen bei Nichteinhaltung der Tarifverträge und Abkommen vereinbart – das sog. Konsequenzenmanagement. Doch die Umsetzung der Sanktionen liegt nicht etwa bei der Beleg-schaft selbst, die als einzige zusammen mit den PatientInnen ein wirkliches Interesse an mehr Personal und guten Arbeitsbedingungen haben, sondern bei der Pflegeleitung und damit letztendlich bei den Klinikleitungen. Pflegeleitungen tendieren aufgrund ihrer Zwischenposition immer dazu, den Anforderungen von oben nachzugeben, das ist ihre Funktion in den Stationen (ähnlich wie Abteilungsleitungen).
Es gab wohl innerhalb ver.dis mehrere Treffen oder auch Tarifkommissionen, die sich dieser Frage widmeten. Nach außen ist bisher jedoch noch nichts durchgedrungen, ob es eine Entscheidung gab, Instrumente zu entwickeln, die den Beschäftigten zumindest mehr Mitent-scheidungsmöglichkeiten bei der Durchführung der notwendigen Sanktionen geben.
4. Versäumnis: Durchführung eines gemeinsamen Kampfes/einer gemeinsamen Mobilisierung der Beschäftigten und arbeitenden Bevölkerung/den möglichen PatientInnen gegen Privatisierung und Sparmaßnahmen im Gesundheitsbereich
Weder in ver.di,
noch in den, die Kampagne unterstützenden Pflegebündnissen, noch in
den Bündnissen für Volksbegehren für eine bedarfsgerechte
Personalbemessung, die mal auf Initiative und mal gegen den Willen
von ver.di initiiert wurden, wurde über die Frage einer gemeinsamen
Mobilisierung von Belegschaften und PatientInnen z.B. in Form einer
Groß-demo in Berlin oder dezentralen Großdemos im Jahr 2018 oder
Anfang 2019 nachgedacht. Vorschläge in diese Richtung, die z.B. von
KollegInnen der MGL eingebracht wurden, wurden abgelehnt oder wie im
Fall des Volksbegehren-Bündnisses in München nach positiver
Reaktion nicht weiterverfolgt. Und das obwohl im Jahr 2018 die
Kampagne in den Kliniken ins Laufen kam, der Pflegenotstand Thema in
den Medien und bei der Bevölkerung angekommen war, mehre Großdemos
stattfanden zu unterschiedlichen politischen und sozialen Konflikten
(PAGs, Miete, Abschiebungen von Flüchtlingen, etc.), wurde in dieser
Hinsicht nichts getan. Eine Chance wurde gerade dann vertan, als die
Stimmung gegen den Pflegenotstand aktiv zu werden, sehr hoch war.
Sicherlich positiv zu erwähnen ist die öffentlichkeitswirksame
und kreative Aktion von ver.di und Pflegebündnissen mit dem sog.
olympischen Brief anlässlich der GesundheitsministerIn-nenkonferenz
in Leipzig im Juni 2019: Hier kamen mehrere tausend Beschäftigte und
Aktive aus den Pflegebündnissen zusammen. Aber eine ausschlaggebende
Wirkung hatte dies auf die Politik nicht – außer dass Herr Spahn
eine publikumswirksame Tournee durch Osteuropa und Südamerika für
die Anwerbung von Pflegekräften unternahm.
5. Versäumnis: Kein politischer Streik und gemeinsame Mobilisierung der arbeitenden und arbeitslosen Bevölkerung – stattdessen Lobbyarbeit/Appelle an die Politik und Hoffen auf die Durchsetzung einer bedarfsgerechten Personalbemessung über Volksbegehren, die allesamt gescheitert sind
Zusammengefasst kann man sagen, ver.di hat auf einen politischen Streik verzichtet oder ist zumindest davor ausgewichen. Ver.di hat selbst in ihrer Kampagne eingestanden – zumindest indirekt -, dass auf rein gewerkschaftlicher/ökonomischer Ebene der Kampf um mehr Personal nicht zu gewinnen ist. Eben weil diese Forderung letztendlich in das Eigentumsrecht eingreift, nämlich zu entscheiden wieviel Personal eingesetzt wird oder auch nicht. Die Sparmaßnahmen beim Personal stellen einer der Hebel der sog. Ökonomisierung oder Privatisierung des Gesundheitsbereichs dar. Die sog. Fallpauschalen oder DRGs – in ver.di gibt es dazu einen Beschluss, sich dafür einzusetzen diese abzuschaffen (!) – und die Sparmaßnahmen beim Personal sind die Kernstücke der Privatisierung und setzen die Kliniken in Konkurrenz zueinander. Dies zu durchbrechen und umzukehren ist nur möglich, in dem der Streik
- ein politischer Massenstreik – gegen die Kernstücke des Pflegenotstands gerichtet wird:
- gegen die Privatisierung
- für die Rekommunalisierung der Krankenhäuser und entschädigungslose Enteignung der Gesundheitskonzerne,
- für die Abschaffung der DRGs – alle Kosten müssen refinanziert werden
- und für die Planung einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung in der Stadt als auch auf dem Land mit entsprechendem Personal – dafür 30 Stundenwoche bei vollem Lohn- und Personalausgleich für alle Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeheimen, die im 3-Schichtbetrieb arbeiten.
Das Mittel des Volksbegehrens, das – wie in Punkt 4. aufgezeigt -, teilweise von ver.di mit-initiiert wurde, war überall unwirksam. Die Volksbegehren wurden überall von den Landes-verfassungsgerichtshöfen abgelehnt. Kein Wunder war doch der Personalabbau eines der Herzstücke der Privatisierungspolitik, um die Krankenhaus“fabriken“ profitabel zu machen.
1 zur Kritik der beiden Gesetze, s. ver.di: https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz /krankenhaus/++co++05b0a2f0-e3fc-11e8-b228-525400ff2b0e und https://gesundheit-soziales.verdi.de/themen/ entlastung/++co++7360b746-dc30-11e8-85e6-525400423e78, s. Krankenhaus statt Fabrik: https://www. Krankenhaus-statt –fabrik.de, s. Volksbegehren gegen Pflegenotstand in Bayern (u.a.): https://stoppt-pflegenotstand.de/trotz-personaluntergrenzen-und-pflegepersonal-staerkungs gesetz-das-volksbegehren-bleibt-unverzichtbar-gegen-den-pflegenotstand/