Die Köln-Bäder GmbH, ein Unternehmen des Kölner Stadtwerke-Konzerns, hat eine Vorlage für eine außerordentliche Kündigung gegen das Betriebsratsmitglied Martin Löber vorgelegt. Als Kündigungsgrund wurde Arbeitszeitbetrug genannt. Von den mit dem Fall befassten Fachleuten der Gewerkschaft ver.di wurde dieser Vorfall als nicht einmal abmahnungswürdig bezeichnet. Verschiedene Behauptungen in der Kündigungsbegründung sind erwiesenermaßen falsch, was bereits belegt ist. Es drängt sich der dringende Verdacht auf, dass der Anlass zur Kündigung konstruiert ist.
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